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insieme Zürich




Statuten 1-3




1. Persönlichkeit, Sitz und Zweck

Art. 1

insieme Zürich Stadt und Bezirk Meilen ist ein Verein für Menschen mit einer Behinderung. Die nachfolgend "Verein" genannte Institution hat ihren Sitz in Zürich und es gelten die Bestimmungen im Sinne von Art. 60 ff ZGB.






Art. 2
Der Verein bezweckt die Wahrung der Interessen und die Förderung vorwiegend geistig behinderter Menschen in allen Lebensbereichen. Er ist bestrebt, Menschen mit einer Behinderung eine fördernde, sportliche, gesunde und fröhliche Freizeitgestaltung zu bieten.






Art. 3
Dieses Ziel sucht er zu erreichen indem er:



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Kurse, Ferien, Veranstaltungen, Treff etc. innerhalb von Sport und Freizeitbereich organisiert. Dabei sollen die vorhandenen geistigen und körperlichen Kräfte aktiviert werden und erhalten bleiben

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Menschen mit einer Behinderung vermehrt in die Gesellschaft integriert und Eltern entlastet

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unter den Vereins-Mitgliedern eine frohe Kameradschaft und Freundschaft pflegt

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die Initiative der Eltern fördert, ihnen mit Rat beisteht sowie Erfahrungs austausch ermöglicht

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Behörden und Institutionen anregt, Menschen mit einer Behinderung Bildungs-, Wohn- und Arbeitsstätten zu schaffen und bei deren Gründung und Führung behilflich ist

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Beziehungen zu Institutionen, Presse, gewerblichen und industriellen Kreisen und Firmen schafft, die zum Wohle von Menschen mit einer Behinderung beitragen

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Beziehungen pflegt zu ähnlichen Institutionen zur ideellen und allfällig finanziellen Unterstützung

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Organisationen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung ins Leben rufen kann oder deren Entstehen fördert

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Bedürfnisse von Nachkommen gegenwärtiger oder früherer Mitglieder wahrnimmt und vertritt

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Aus- und Weiterbildung von geeigneten Lehrkräften und anderem Fachpersonal unterstützt.

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Der Verein kann alle Mittel ergreifen, die zur Erreichung seines Zweckes geeignet sind. Insbesondere kann er die Herausgabe einer Zeitschrift unterstützen oder an die Hand nehmen, Genossenschaften, Stiftungen und andere Organisationen gründen, Lehr-, Wohn- und Arbeitsstätten mieten, pachten, erwerben, erstellen und führen oder verpachten und vermieten sowie Liegenschaften erwerben und belehnen lassen.






Art. 4
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.






Art. 5
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.






2. Mitgliedschaft

Art. 6

Mitglieder des Vereins sind:



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Aktivmitglieder: Menschen mit einer Behinderung, deren Eltern und Geschwister sowie andere Personen. Mindestalter 18 Jahre. Jedes Aktivmitglied hat eine Stimme. Alle haben die gleichen Rechte und Pflichten.

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Gönner: Personen und Institutionen, welche sich für die Verwirklichung der Ziele des Vereins durch regelmässige finanzielle Unterstützung einsetzen. Gönner werden zu den Generalversammlungen eingeladen, sind aber nicht stimmberechtigt.

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Ehrenmitglieder: Jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme.






Art. 7
Für die Aufnahme von Aktiv- und Gönnermitgliedern ist die Geschäftsstelle, für die Ernennung von Ehrenmitgliedern die Generalversammlung zuständig.






Art. 8
Die Mitgliedschaft erlischt durch:



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freiwilligen Austritt

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nicht Bezahlen des Mitgliederbeitrages

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Ausschluss durch den Vorstand aus wichtigen Gründen. Das ausgeschlossene Mitglied kann innert 20 Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses an die Generalversammlung rekurrieren, welche definitiv beschliesst.






3. Mittel

Art. 9

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:



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den Mitgliederbeiträgen von maximal CHF 150.00 im Jahr für Aktivmitglieder und Gönner

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Subventionen und Beiträgen von Behörden und Organisationen

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Kostenbeiträgen der Teilnehmer für Ferien, Kurse, Konsumation etc.

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allfälligen Spenden, Schenkungen und Legaten von Firmen und Privaten

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Erträgen aus Spar- und nicht spekulativen Kapitalanlagen






Art. 10
Das Rechnungs- und Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.





Downloaden

Laden Sie sich hier das PDF der Statuten herunter.







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1957 als Elternverein gegründet, heute eine der wichtigsten Organisationen für Menschen mit einer Behinderung


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Telefon: 044 381 21 05
Telefax: 044 381 21 06



Treff

Telefon: 044 271 96 36
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